Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Stand: 01.2017 -
- In unserer Preisliste sind Bedienung und Mehrwertsteuer bei einem Aufenthalt vom mindestens 3 Tagen enthalten.
- Mündliche Absprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
- Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobal das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
- Der Abschluss des Gastaufnahmevertrag verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgülig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
- Der Gastgeber (Hotelier) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den verinbarten oder betriebsüblichen Preis zu behalten, abzüglich der vom Gastgeber erspraten Aufwendungen.
- Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
- Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer Vier errechneten Betrag zu bezahlen.
- Die Nichterfüllung des Vertrages berechtigt den Geschädigten zu einer Schadenersatzforderung. Nach der Rechtssprechung der Gerichte gilt eine Forderung des Gastgebers von 100% des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung in einer Ferienwohnung, 80% des vereinbarten Mietpreises bei Übernachtung im Zimmer mit Frühstück
bzw. 60 % bei Vollpension als richtig. Ausschließlicher Gerichtsstandort ist Eutin.
Im Falle des Rücktritts werden folgende Prozentsätze, gerechnet vom Gesamtmietpreis, in der folgenden Staffelung fällig: bis 45 Tage vor RA 20%, 44. bis 30. Tag vor RA 30%, 29. bis 22. Tag vor RA 60%, 21. bis 7. Tag vor RA 80%, 6. bis Reisetag 100%